Wenn Sie bei uns in der Praxis bekannt sind und eine banale Gesundheitsstörung haben, dürfen wir Ihnen nach einer persönlichen Befunderhebung per Videotelefonie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für maximal 7 Kalendertage ausstellen.
Eine weitere Verlängerung einer so erfolgten Erst-Krankschreibung erneut durch Telefon oder per Video ist nicht erlaubt. Zur Verlängerung einer Krankschreibung müssen Sie dann in der Praxis vorstellig werden.
Bitte beachten Sie: Eine Krankschreibung ist eine ärztliche Entscheidung. Es gibt keinen Anspruch auf eine bescheinigte Krankschreibung.
Hausarztpraxis Richrath
Botzen & Piorr
Marthastraße 39
40764 Langenfeld
BSNR: 241905900
Anfragen: 02173/98 59-49
Faxen: 02173/98 59-50
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Akademische Lehrpraxis der Universität Düsseldorf